AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden (Ihnen)
gelten bei Bestellungen, Auftragsvergabe, über
E-Mail, Telefon oder Nachrichtenapplikation die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer
zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Widerrufsrecht
2.1 Kunden haben das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen
für den Kauf von Standardprodukten, sofern sie
Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
sind.
2.2 Das Widerrufsrecht gilt nicht für maßgefertigte Produkte,
da diese speziell nach den Kundenwünschen
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Das
Widerrufsrecht besteht daher nicht für Verträge zur Lieferung
von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für
deren
Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den
Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten
sind.
3. Lieferung und Lieferkosten
Die Lieferung der Produkte erfolgt gemäß den in den Angeboten
festgelegten Bedingungen. Die Lieferkosten
werden in den Angeboten klar angegeben und sind vom Kunden zu
tragen, sofern nicht anders vereinbart.
4. Reparatur, Instandhaltung und Wartung
Reparatur-, Instandhaltungs- und Wartungsleistungen von Toren,
Türen, Antriebe, deren Ersatzteile und
dazugehörigen Komponenten, werden gemäß den vereinbarten
Bedingungen erbracht. Die genauen Leistungen
und Preise werden in separaten Vereinbarungen oder Angeboten
festgelegt. Stemm-, Maler-, Verputz-, Estrich- und
Abdichtungsarbeiten sind im Montagepreis nicht enthalten.
Grundsätzlich gehören Abdichtungsarbeiten nicht zu
unserem Leistungsumfang.
5. Haftung
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die
durch unsachgemäße Nutzung der Produkte
entstehen. Kunden tragen die Verantwortung für die
ordnungsgemäße Nutzung und Installation der
erworbenen
Produkte. Bei Tormontagen ist zu beachten, dass die Demontage
der alten Torzarge so schonend wie möglich
erfolgt, um erforderliche Beiputzarbeiten nach erfolgter
Montage des neuen Tores so gering wie möglich zu
halten.
In seltenen Einzelfällen kann es jedoch, bedingt durch
unterschiedliche Maueraufbauten, zu Mauerschäden
kommen, die größere Verputzarbeiten erforderlich machen
könnten. Diese Arbeiten sind Generell Bauseits
auszuführen oder Separat zu Beauftragen.
6. Datenschutz
Wir verpflichten uns, die Privatsphäre der Kunden zu
respektieren und personenbezogene Daten nur für die
Angebotserstellung und Rechnungsstellung zu verwenden. Die
Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern
nicht ausdrücklich vom Kunden genehmigt oder gesetzlich
vorgeschrieben.
7. Stornierung von Aufträgen
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist eine Stornierung des
Auftrags nicht mehr möglich. Kunden werden daher
gebeten, Aufträge sorgfältig zu prüfen, bevor sie bestätigt
werden.
8. Abnahme und Inbetriebnahme
8.1 Unmittelbar nach Fertigstellung der Montageleistung hat der
Auftraggeber die Abnahme durchzuführen. Kann
die Inbetriebnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen,
hat der AG eine Sichtabnahme mit Gefahrübergang
durchzuführen.
8.2 Erfolgt die Abnahme nicht unmittelbar nach der
Fertigstellung, so gilt die Leistung spätestens mit Ablauf von
12
Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung als abgenommen.
9. Demontagearbeiten und Entsorgung alter Bestandselemente sind
generell bauseits
auszuführen. Wenn nicht anders vereinbart.
9.1 Falls die Demontage von Bestandselementen dennoch durch uns
ausgeführt wird, ist die Entsorgung der
Elemente bauseits zu erfolgen. Wenn nicht anders
vereinbart.
10. Montagevoraussetzung:
(falls nicht anders vereinbart)
Sofern wir neben der Lieferung auch oder ausschließlich die
Montage und ähnliche Werkleistungen erbringen,
gelten diese Montagebedingungen zusätzlich zu den im Angebot
aufgeführten Hinweisen zur Montage.
1. Zum Zeitpunkt der Anlieferung der Produkte (Ladebrücken,
Tore, Türen, etc.) muss die Baustelle mit
Lkw bis zu den zugewiesenen freien, befestigten und evtl.
überdachten Lagerflächen frei befahrbar
sein.
2. Die Montage erfolgt generell innerhalb der nächsten 10
Arbeitstage nach erfolgter Lieferung der Ware.
3. Der Beginn der von uns angegebenen Montagezeit setzt die
Abklärung aller technischer Fragen
voraus. Voraussetzung für den Montagebeginn ist insbesondere,
dass die Arbeiten am Bau so weit
fortgeschritten sind, dass die Montage unbehindert durchgeführt
werden kann. Sämtliche
Nebenarbeiten (z.B. Maurer-, Stemm-, Verputz-, Erd- und
Malerarbeiten), soweit in der
Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich ausgeführt, sind
bauseitige Leistungen. Sie sind gesondert zu
vergüten, falls sie dennoch auf Verlangen des Auftraggebers von
uns ausgeführt werden sollen. Das gleiche
gilt, wenn aus baulichen Gründen wiederholte Montagearbeiten
erforderlich werden.
4. Bei mehrgeschossigen Gebäuden sind Aufzüge/Bauaufzüge
kostenlos vom
AG zu stellen.
5. Der Meterriss muss frei zugänglich und unmissverständlich
sein. Er ist vom Auftraggeber pro Geschoss
bzw. Bauabschnitt vorzugeben. Der Meterriss muss bis zur
Abnahme erhalten bleiben.
6. Die Wände und Decken müssen lot- und waagerecht sein und den
baulichen und statischen
Voraussetzungen zur Befestigung von Türen und Toren
entsprechen. Die Wand- und
Deckenmaterialien sind mit der Ausschreibung anzugeben.
Geeignete Unterkonstruktionen werden
bauseits nach unseren Angaben gestellt. Den statischen Nachweis
hat der AG zu erbringen.
7. Wenn die tatsächlichen Bautoleranzen Zusatzleistungen zur
Montage der Ladebrücken, Tore, Türen
etc. nach sich ziehen, ist dies gesondert zu vergüten.
Insbesondere bei Feuerschutzabschlüssen aller
Art müssen die Bautoleranzen und Gebäudebewegungen an die
Zulassungstoleranzen der allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassungen angepasst werden.
8. Zum vereinbarten Beginn der Montage hat der AG dafür Sorge
zu tragen, dass die Einbauorte der
Ladebrücken,Tore und Türen frei zugänglich sind und durch
andere Gewerke nicht behindert werden.
Es müssen sich in unmittelbarer Nähe, max. 50 m entfernt, die
Baustromzähler/ -anschlüsse befinden.
Bei Drehstrom ist auf das rechtsdrehende Drehfeld zu
achten!
9. Grundsätzlich nicht zu unserem Leistungsumfang gehören
Abdichtungsarbeiten, die Gestellung von
Gerüsten oder Arbeitsbühnen. Bei Industrietor Montagen über 3 m
Höhe, ist generell bauseits ein
geeignetes Hebezeug zu stellen.
10.Die einzelnen, in Gewerke unterteilten Montageabläufe,
müssen zusammenhängend ausführbar sein.
Insbesondere Bauunterbrechungen und daraus resultierende
zusätzliche Anfahrten sind
Mehrleistungen, die wir in Rechnung stellen.
11.Für die Inbetriebnahme hat der AG geeignete
Elektroanschlüsse/ -verkabelungen gemäß unseren
Vorgaben an den Einbauorten zur Verfügung zu stellen. Bei
Drehstrom ist auf das rechtsdrehende
Drehfeld zu achten!
12.Die interne Verkabelung auf dem Torblatt, sowie die Motor-
und Steuerleitung, werden funktionsfähig
zwischen Antrieb und Steuerung in Aufputzmontage ohne
Kabelkanal verlegt.
13.Die Kabellegung zwischen Steuerung und evtl. benötigten
Steuerungselementen wie z.B. Schlüsselschalter,
Ampelanlagen, Zugschalter etc. ist nach unseren Vorgaben
bauseits auszuführen.
14.Vor der Abnahme dürfen Schutzfolien von unseren Produkten
nicht bauseitig entfernt werden
15.Unmittelbar nach Fertigstellung der Montageleistung hat der
AG die Abnahme durchzuführen. Kann
die Inbetriebnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen,
hat der AG eine Sichtabnahme mit
Gefahrübergang durchzuführen.
16.Erfolgt die Abnahme nicht unmittelbar nach der
Fertigstellung, so gilt die Leistung spätestens mit
Ablauf von 12 Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung als
abgenommen.
17.Demontagearbeiten und Entsorgungen alter Bestandselemente
ist generell bauseits auszuführen.
18.Falls die Demontage von Bestandselementen dennoch durch uns
ausgeführt wird, ist die Entsorgung der
Elemente bauseits zu erfolgen.
11. Verbraucherstreitbeteiligungsverfahren
Wir weisen darauf hin, dass wir zu einer Teilnahme an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und hierzu
nicht bereit sind. Vielmehr sind wir stets darum
bemüht,
etwaige Konflikte mit unseren Kunden selbst zu lösen. Bitte
wenden Sie sich hierzu an unseren Kundenservice.
Bei Fragen zu diesen AGB oder bei Unklarheiten können Kunden
sich gerne an unseren Kundenservice
wenden.